HPS Ausbildung 2024-2025 WACHOLDER

Unsere Studiengänge erfüllen die Anforderungen der OdAs und führen zu eidgenössischen Abschlüssen. Mit unseren Studiengängen und Fachausbildungen können Sie sich bei der EMR bzw. beim ASCA registrieren und so über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen. Dabei sind Vergütungsregelungen der Krankenkassen und die Bestimmungen der Kantone zur Berufsausübung nicht einheitlich geregelt. Kantonale Bestimmungen Berufsausübung In jedem Kanton gelten eigene Bestimmungen. Grundsätzlich können diese wie folgt zusammengefasst werden: • NaturheilpraktikerInnen mit eidg. Diplom unterliegen meist der Bewilligungspflicht, sonst meist der Meldepflicht • KomplementärTherapeutInnen mit eidg. Diplom unterliegen meist nicht der Bewilligungspflicht, aber oft der Meldepflicht • Medizinische MasseurInnen mit eidg. Fachausweis unterliegen oft der Bewilligungs- oder Meldepflicht • Nichtinvasive Therapien wie Massagen oder Ernährungsberatung, die im Rahmen der Gesundheitsförderung angeboten werden, unterliegen i.d.R. nicht der Bewilligungspflicht, aber manchmal der Meldepflicht Informieren Sie sich Wichtig ist, dass Sie sich vor und während Ihrer Ausbildung beim Gesundheitsdepartement bzw. beim Kantonsarzt über die genaue Gesetzeslage informieren. Und zwar in dem Kanton, in dem Sie Ihren Beruf ausüben wollen. Hilfreich: • Die wichtigsten kantonalen Gesetze sind auf der Website der NVS super zusammengefasst: nvs.swiss/politikund-berufe/gesetzgebung/NVS-Kantonsblätter • Die OdA KT hat die kantonalen Bestimmungen für die KomplementärTherapeutInnen gut zusammengefasst: swww.oda-kt.ch/infos-fuer-praktizierende/merkblaetter/ • Alle kantonalen (Gesundheits-)Gesetze sind auf «LexFind» in der Rubrik «Gesundheitswesen» resp. unter dem jeweiligen Kanton zu finden: www.lexfind.ch Registrierstellen ASCA Die ASCA ist eine Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin mit einigen Krankenversicherungen als Partner; aktiv ist sie vor allem in der französischen Schweiz. Alle unsere Studiengänge und einige Fachausbildungen sind ASCAanerkannt. Mit diesen Abschlüssen können Sie sich bei ASCA registrieren und somit Ihre Leistungen über die bei der ASCA angeschlossenen Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen abrechnen lassen. www.asca.ch EMR Das Erfahrungs-Medizinische Register EMR ist die grösste Registrierungsstelle für NaturheilpraktikerInnen und TherapeutInnen in der Deutschschweiz; das EMR ermöglicht es, Leistungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abzurechnen. Die meisten in der deutschen Schweiz aktiven Krankenkassen arbeiten mit dem EMR zusammen. Alle unsere Studiengänge und Fachausbildungen entsprechen den EMR-Anforderungen. Mit unseren Abschlüssen können Sie sich daher direkt beim EMR registrieren. www.emr.ch Anerkennung der Abschlüsse 136 Infos zum Studieren · Anerkennung der Abschlüsse

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